Offener Brief der Krebshilfe zur Protonentherapie / MedAustron

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Aus gegebenem Anlass erlauben wir uns höflichst, Sie auf folgende dringliche Situation aufmerksam zu machen.

Üblicherweise werden strahlentherapeutische Behandlungen bei Krebs gegen Direktverrechnung mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger (als Sachleistung) ohne finanzielle Mehrbelastung für die Patienten erbracht.

Wir wurden auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass seitens der EBG MedAustron GmbH (die MedAustron), die den Betrieb kürzlich aufgenommen und bereits erste Patienten betreut hat, für Protonentherapien derzeit bis zu gesamt 40.000 Euro samt (Vorab-)Anzahlung von 20 % des Betrags (8.000 Euro) verlangt wird. Unsere Recherchen haben ergeben, dass es derzeit (Datum dieses Schreibens) noch keinen Vertrag zwischen MedAustron und der Sozialversicherung gibt. Die Sozialversicherung leistet daher derzeit an den Patienten einen Zuschuss in der Höhe, der den Tarifsätzen (die sich an den Kosten vergleichbarer ausländischer Institute orientieren) entspricht. Aktualisierte Informationen werden unter www.sozialversicherung.at bekannt gegeben.

Die beschriebene Situation ist sowohl emotional als auch finanziell für Patienten äußerst belastend. Es können aber – wie bisher – für solche Behandlungen auch finanziell weniger belastende Wege beschritten werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie höflichst, bei Zuweisungen grundsätzlich die Notwendigkeit einer Protonentherapie zu deklarieren und aufgrund vorliegender wissenschaftlicher Daten zu begründen, aber kein konkretes Institut zu nennen. Im Fall einer Zuweisung von Patienten an die MedAustron bitten wir, auf die oben dargestellte Kostentragungsverpflichtung und die möglichen Alternativen hinzuweisen. Damit wird es Patienten freigestellt, wo und zu welchen finanziellen Bedingungen sie solche Behandlungen in Anspruch nehmen.

Die Österreichische Krebshilfe unternimmt ihr Möglichstes, um die Verantwortlichen auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass es hier einer dringenden Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz für Patienten bedarf.

Mit kollegialen Grüßen

Univ. Prof. Dr. Paul Sevelda
Präsident Österreichische Krebshilfe

Österreichische Krebshilfe Burgenland

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Mag. Andrea Konrath
Geschäftsführung
Österreichische Krebshilfe Burgenland

Tel: 0650/244 08 21
E-Mail: office(at)krebshilfe-bgld.at