Ihre Spenden an die Burgenländische Krebshilfe sind steuerlich absetzbar!
Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 11.1.2011 wurde offiziell bestätigt, dass Spenden an die Österreichische Krebshilfe Burgenland steuerlich absetzbar sind.
Damit sind alle Spenden die Sie ab 11. Jänner 2011 an uns getätigt haben, steuerlich absetzbar. Registrierungsnummer: SO 1644
Kriterien für die Absetzbarkeit:
- Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf! Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
- Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
- Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Höhe für Spenden beträgt maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte (bis 31.12.2012 maximal 10 Prozent Ihrer Vorjahreseinkünfte), bei Unternehmen 10 Prozent des Jahresewinnes (bis 31.12.2012 maximal 10 Prozent des Vorjahresgewinnes).
- Die Summe Ihrer Spenden können Sie somit am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.
Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Wir geben Ihnen gerne eine Spendenbestätigung, aber Vorsicht:
Gültig sind rechtlich nur Ihre Originalbelege!
Mag. Andrea Konrath
Für nähere Informationen:
Geschäftsführung
Österreichische Krebshilfe Burgenland
Tel: 0650/244 08 21
E-Mail: office(at)krebshilfe-bgld.at
Helfen Sie mit!
Information
Mit einer einmaligen oder auch einer regelmäßigen Spende können Sie die wichtige Arbeit der Burgenländischen Krebshilfe unterstützen.
Spendenkonto
IBAN: AT40 2011 1410 0502 6239
BIC: GIBAATWWXXX