Weltnichtrauchertag 2006: Passivrauch – tödliche Gefahr!

Wien, 30. Mai 2006: Zum Weltnichtrauchertag schlägt die Österreichische Krebshilfe Alarm: Täglich sterben zwei bis drei Österreicher an den Folgen von Passivrauch. Vielen Menschen ist jedoch die Gefährlichkeit des Passivrauchs nicht bewusst. In einer neuen Broschüre informiert die Österreichische Krebshilfe über akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauch sowie über den gesetzlichen Nichtraucherschutz. Sie ist ab sofort kostenlos unter www.krebshilfe.net erhältlich. Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie gefährlich Passivrauchen ist. Mit jeder brennenden Zigarette gelangt eine Vielzahl von tödlichen Substanzen in die Luft. In Innenräumen kann das fatale Folgen haben: Das europäische Expertenforum "Smoke Free Partnership“ berichtet von jährlich rund 79.500 Menschen, die in den 25 EU-Ländern an den Folgen des Passivrauchens sterben. „Wir richten uns mit dieser Broschüre ganz besonders an jene, die dem Zigarettenrauch ungeschützt ausgesetzt sind und dies zurecht als Belästigung und Gesundheitsrisiko empfinden,“ erklärt Präsident Univ. Prof. Dr. Paul Sevelda die Ambitionen der Krebshilfe. „Ich möchte mich besonders bei Dr. Reinhard Kürsten für die Initiative dieses Projektes bedanken,“ so Sevelda.

Gefährliche Substanzen im Passivrauch

Von den über 4.800 verschiedenen Substanzen, die im Zigarettenrauch enthalten sind, sind über 60 krebserregend. Diese Substanzen werden nicht nur durch das aktive Rauchen aufgenommen. Sowohl durch den Nebenstromrauch, der von der glimmenden Zigarette in den Rauchpausen ausströmt, als auch durch den vom Raucher wieder ausgeatmeten Hauptstromrauch gelangen die so genannten Tabakfeinstaubpartikel in die Luft. Den größten Teil (85 %) des Zigarettenrauchs in der Raumluft macht der Nebenstromrauch aus. Er hat die gleiche Zusammensetzung wie der vom Raucher eingesogene Hauptstromrauch, enthält aber die Schadstoffe in bis zu hundertfacher Konzentration.

EU-Vergleich: Österreich mit höchster Nikotinkonzentration in der Luft

Die Belastung durch Tabakrauch wird aufgrund der Nikotinkonzentration in der Luft festgestellt. Bei Messungen an verschiedenen Orten in sieben EU-Staaten wurden in Österreich mit Abstand die höchsten Werte verzeichnet. Vor allem die Passivrauchbelastung in Restaurants, Bars und Diskotheken liegt hier weit über den für die Außenluft festgesetzten Grenzwerten (50 μg/m³). Sogar in Spitälern wurde ein sehr hoher Nikotingehalt festgestellt.

Tabelle:
Messung der Nikotinkonzentration in μm/m³ an verschiedenen Orten in 7 EU Staaten
Quelle: Nebot et al., 2005

„Es ist ein Anachronismus, dass in Österreichs Spitälern – anders als auf Bahnhöfen oder in Schulen – noch immer kein absolutes Rauchverbot herrscht“, empört sich HNO-Experte und Projekt-Initiator Dr. Reinhard Kürsten. „Wir sind hier aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen. Denn strengere Rauchverbote helfen auch Rauchern, ihren Tabakkonsum einzuschränken bzw. motivieren, mit dem Rauchen aufzuhören“, so Kürsten.* Fong GT (2005): The impact of smokefree workplace legislation on smokers in Ireland: findings from the ITC-Ireland/UK Survey** QUELLE: Italienisches GesundheitsministeriumGesetzlicher NichtraucherschutzStrengere Tabakgesetze helfen nicht nur Nichtrauchern, sie tragen auch dazu bei, Rauchern zu helfen, mit dem Rauchen aufzuhören. In Irland gaben beispielsweise 90 % der Ex-Raucher an, das Inkrafttreten des umfassenden Rauchverbots habe ihnen beim dauerhaften Rauchausstieg geholfen. Von jenen Rauchern, die nicht aufgehört haben, reduzierten immerhin 59 % ihren Zigarettenkonsum. * In Italien gibt es nach dem 1. Jahr Rauchverbot 500.000 Raucher weniger, bei Zigarettenverkauf wurde ein Rückgang von 6 % verzeichnet. **Österreich hat am 9.6. 2005 die internationale Tabakrahmenkonvention im Parlament und am 15.9.2005 offiziell bei der UNO in New York ratifiziert. Im Artikel 8 dieser Konvention erkennen die Vertragsparteien an, dass Passivrauchen Tod, Krankheit und Invalidität verursachen kann. Die Tabakrahmenkonvention fordert von den unterzeichnenden Staaten, die Menschen über die Gefahren des Rauchens zu informieren und umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der Tabakepidemie zu ergreifen.Österreich hat sich dazu verpflichtet, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauch am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an geschlossenen öffentlichen Orten zu beschließen. Einzig die ArbeitnehmerInnen in Gastronomie-Betrieben genießen keinen gesetzlich verankerten Schutz vor Passivrauch. „Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben haben ein 50 % höheres Risiko an Lungenkrebs zu erkranken,“ erläutert Projektinitiator Dr. Reinhard Kürsten. Denn trotz Lüftungsanlagen bleiben die winzig kleinen, geruchlosen, unsichtbaren und hochgiftigen Gase des Tabakrauchs im Raum zurück. „In Kenntnis dieser Fakten muss ich als Arzt sagen, dass nur ein absolutes Rauchverbot Gastronomie-Angestellte und –Gäste wirksam vor den Gefahren des Passivrauches schützen kann“, so Kürsten.Krank durch PassivrauchErste Hinweise über die Gesundheitsgefährdung der Nichtraucher durch Passivrauch gab es bereits vor 25 Jahren. Der erste umfangreiche Bericht zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens wurde im Jahr 1993 von der amerikanischen Umweltbehörde (EPA) herausgegeben und 2005 in einer überarbeiteten Version veröffentlicht. Mittlerweile liegen zahlreiche weitere Übersichtsarbeiten vor, in denen die Gesundheitsschäden des Passivrauchens dargestellt werden. In Österreich sterben täglich zwei bis drei Menschen an den Folgen von Passivrauch. Die überwiegende Zahl davon an Schlaganfall und Herzinfarkt, aber auch an Lungenkrebs sowie an chronischen Lungenkrankheiten und Asthma.Die Auswirkungen von Passivrauch sind abhängig von der Anzahl der gerauchten Zigaretten, der Beschaffenheit des Raumes (Größe, Temperatur, Belüftung etc.) und dem jeweiligen Gesundheitszustand (Lungenvolumen, Alter etc.) des Passivrauchenden. Die Belastung ist zudem abhängig von der räumlichen Distanz zum Raucher. Für die Kanzerogene im Passivrauch kann allerdings kein unbedenklicher Grenzwert definiert werden, denn schon geringe Mengen gentoxischer Kanzerogene können die DANN irreversibel schädigen. Akute und chronische Gesundheitsschäden bei ErwachsenenPassivrauchen verursacht Augenbrennen und -tränen, Schwellungen und Rötungen der Schleimhäute und vermehrte Infektanfälligkeit. Neben Reizungen des Atemtraktes können Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Atemlosigkeit und Müdigkeit auftreten. Allergiker sind besonders betroffen. Die Liste der akuten und chronischen respiratorischen Symptome durch Passivrauch ist lang: Kurzatmigkeit, Auswurf, Husten, Atembeschwerden bei körperlicher Belastung und Bronchitis sowie eine erhöhte Anfallsneigung bei Asthmakranken. Die Lunge ist vom Passivrauch besonders betroffen. Die Einwirkung des unfreiwillig eingeatmeten Tabakrauchs kann die Lungenfunktion von Nichtrauchern selbst bei mäßiger körperlicher Belastung um bis zu 8% einschränken. Darüber hinaus erhöht Passivrauchen das Risiko für die Entstehung von Lungenkrebs (20 % – 30 %).Aus der Lunge werden toxische Stoffe des Tabakrauchs in den Blutkreislauf aufgenommen. Diese schädigen die Gefäßwände, führen zu deren Verdickung, verschlechtern die Zusammensetzung der Blutfette und beschleunigen die Verklumpung der Blutplättchen. Viele dieser Veränderungen zeigen sich in Studien an Nichtrauchern schon nach 30 Minuten nach Passivrauch-Exposition und können vor allem bei schon Gefäßerkrankten Angina Pectoris, koronare Herzerkrankungen und Schlaganfälle sowie Herzinfarkte auslösen.Akute und chronische Gesundheitsschäden durch Passivrauch: Atemwege:

  • Asthma (40 % – 60 % erhöhtes Risiko)
  • Lungenentzündung
  • Bronchitis
  • Mittelohrentzündung bei Kindern
  • verringerte Lungenfunktionswerte
  • Reizung der Nase und Augen
  • Reizung der Atemwege mit Husten und Auswurf

Krebserkrankungen:

  • Lungenkrebs (20 % - 30 % erhöhtes Risiko)
  • Brustkrebs vor der Menopause (70 % - 120 % erhöhtes Risiko)

Herz- und Kreislauferkrankungen:

  • koronare Herzerkrankungen
  • Herzinfarkt (32 % erhöhtes Risiko)
  • Schlaganfall (82 % erhöhtes Risiko)
  • Gefäßverschlusserkrankungen
  • Arteriosklerose

Risiken des Passivrauchs für das ungeborene Kind

Für ungeborene Kinder ist das mütterliche Rauchen bzw. Passivrauchen während der Schwangerschaft ein bedeutender und zugleich einer der am leichtesten zu vermeidenden Risikofaktoren. Viele der im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe können die Plazenta durchdringen und in den fetalen Blutkreislauf eintreten. Dadurch ergeben sich erhöhte Gefahren wie beispielsweise Spontanaborte, Frühgeburten, vorzeitiger Blasensprung, geringes Geburtsgewicht, vermindertes Wachstum, Totgeburten, Missbildungen und Atemwegserkrankungen.

Risiken des Passivrauchs für Säuglinge und Kleinkinder

Der kindliche Organismus reagiert viel empfindlicher auf die Einwirkungen des Tabakrauchs als der erwachsene Organismus. Säuglinge, Kleinkinder und Kinder müssen daher vor dem Passivrauch besonders geschützt werden. Kinder aus Raucherhaushalten klagen häufiger über Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens wie Bauchweh, Schwindel, Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen.

Passivrauch führt darüber hinaus zur Entstehung und Verschlimmerung von Asthma bei Kindern. Das Risiko für Mittelohrentzündungen erhöht sich und der  Zusammenhang von Passivrauch und plötzlichem Kindstod ist erwiesen. Ebenso wurde ein Zusammenhang zwischen Passivrauch und Verhaltensauffälligkeiten bzw. Lernschwierigkeiten bei Kindern gefunden.

Strengerer Nichtraucherschutz gefordert



Während Raucher sich dem Risiko des Tabakrauchs – zumindest bevor sie eine Nikotin-Sucht entwickeln – freiwillig unterwerfen, sind Nichtraucher diesen Gefahren oftmals gegen ihren Willen ausgesetzt. Die Österreichische Krebshilfe fordert daher, Nichtraucher und vor allem Kinder unbedingt vor Passivrauch zu schützen.

„Als Ärzte sind wir gefordert, den Nichtrauchern zu helfen, ihre Gesundheit zu erhalten, Raucher wie Nichtraucher über die Gefahren aufzuklären, die Öffentlichkeit zu informieren und die politisch Verantwortlichen aufzufordern, Nichtraucher durch entsprechende Gesetze, die anders als das Tabakgesetz auch wirksame Strafandrohungen beinhalten, zu schützen“, bekräftigt auch HNO-Spezialist Dr. Reinhard Kürsten.

Die Österreichische Krebshilfe möchte vor allem einen besseren Schutz der Nichtraucher erreichen und präsentiert folgende Forderungen:

  • 1. Jeder Raucher schädigt durch das Rauchen sich und seine Mitmenschen, daher sollte er im Idealfall mit dem Rauchen aufhören und in Anwesenheit anderer möglichst nicht rauchen.
  • 2. Bereitstellung von umfassenden Angeboten zur Unterstützung des Nikotinentzugs für alle Raucher.
  • 3. Der heute schon bestehende Nichtraucherschutz ist viel aktiver umzusetzen als das bisher der Fall war. Ausnahmeregelungen wie für die Gastronomie sollten unter dem Aspekt des Passivrauches überdacht werden.

Ab sofort kostenlos erhältlich

In der Broschüre „Passivrauch“ informiert die Österreichische Krebshilfe ausführlich über den gesetzlichen Nichtraucherschutz. „Wir möchten vor allem all jenen helfen, die schon lange unter ihrem qualmenden Arbeitskollegen leiden. Denn sie haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsraum. Wir möchten das Selbstbewusstsein der Nichtraucher stärken und Legitimationshilfen geben,“ so Sevelda.

Die Krebshilfe Broschüre „Passivrauch kann tödlich sein“ ist kostenlos bei den Beratungsstellen der Krebshilfe in ganz Österreich erhältlich und kann unter Tel. 01/7966450 oder Email: service(at)krebshilfe.net angefordert oder im Internet unter www.krebshilfe.net downgeladen werden.

Prominente Unterstützung erhält die Krebshilfe von Kammer- schauspielerin Christiane Hörbiger:
„Mir ist es ein besonderes Anliegen, alle Nichtraucher zu unterstützen. Denn es ist weder angenehm, noch gesund in einer verqualmten Umgebung zu leben.“ Christiane Hörbiger engagiert sich daher gemeinsam mit der Krebshilfe für den Nichtraucherschutz. „Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Hörbiger für die populäre Unterstützung!“ freut sich Präsident Sevelda.

Danke für die finanzielle Unterstützung!

Österreichische Krebshilfe Burgenland

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Mag. Andrea Konrath
Geschäftsführung
Österreichische Krebshilfe Burgenland

Tel: 0650/244 08 21
E-Mail: office(at)krebshilfe-bgld.at